#2 von
Scio
, 28.02.2012 22:53
Hallo, Frank,
das hört sich fantastisch an:
bis 1.000 qm - da werden die Dampfrösser, Diesel- und E-Loks usw. mächtig Auslauf bekommen .
Ich selbst bin Niederrheiner und auch grundsätzlich an dem Projekt interessiert, kann aber am 8.3. aus
terminlichen Gründen nicht teilnehmen. Verfolge aber die Neuigkeiten über die angegebene Website.
Was ich an Infos bisher einsehen konnte:
a) Langfristiger Vertrag
b) IG als Vertragspartner für den Vermieter
Dazu:
Wenn kein rechtsfähiger Verein gegründet werden soll, ist die Interessengemeinschaft quasi eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (Abk.: GbR).
Das bedeutet nichts anderes, als dass jedes Mitglied über jeden Vorgang der IG mitentscheiden und auch jedes Mitglied den Mietvertrag unterschreiben muss.
Jedes Mitglied haftet grundsätzlich persönlich zu gleichen Teilen. Es muss sowieso ein detaillierter Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet werden, sonst funktioniert das auch mit dem Vermieter nicht.
Nur bei einem rechtsfähigen Verein (beim Amtsgericht einzutragen) kann der Vorstand Verträge mit Wirkung für alle Mitglieder schließen, was aber bei einer IG (GbR) rechtlich unzulässig wäre und auch vom Vermieter nicht akzeptiert würde.
Erst mal viel Erfolg bei den Vorklärungen!!
Beste Grüße!
Konny
Scio, neminem posse beate vivere, ne tolerabiliter quidem, sine sapientiæ studio.
(Ich weiß, dass niemand glücklich oder auch nur erträglich leben kann - ohne Studium der Weisheit; Zitat v. Seneca).