+++ KISS Re 6/6 (Foto: Scio) Anlage Jorissen

KISS-Katalog 2013/2014: Jetzt online - siehe LINK!

#1 von Scio , 22.04.2013 13:54

Hallo -
sehr kundenfreundlich ist es, dass der neue KISS-Katalog nun online einzusehen ist; siehe hier:

http://issuu.com/erdt_artworks/docs/gesa...web?mode=window

Viele Grüße!
Konny


 
Scio
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zuletzt bearbeitet 22.04.2013 | Top

RE: KISS-Katalog 2013/2014: Newsletter - Keine "Vorbestellpreise" mehr!

#2 von Scio , 24.04.2013 11:14

Hallo -
im aktuellen Newsletter teilt KISS (Stefan Kiss) u. a. mit:


ZITAT:
"......Da wir in Zukunft auf den Vorbestellpreis verzichten, um für Sie die Modelle zeitnah herstellen
zu können, sollten Sie Ihre Auswahl rechtzeitig treffen und Ihr Modell reservieren.
Denn die Produktionsmengen werden vorab festgelegt und können nicht mehr geändert werden.
Wir sind sicher, dass auch Ihr Wunschmodell dabei ist."


Das heißt rechtlich gesehen doch wohl, dass die ehemalige "Vorbestellung" sofort als "Kaufbestellung" zu werten sein wird.
Mit den entsprechenden Rücktrittsfristen zwar, aber dennoch letztlich bindend.
Bisher hatte KISS (im Gegensatz zu KM1!) Vorbestellungen relativ "locker" gehandhabt und (auch nach Ablauf der Frist) einen
Vorbesteller aus der Bestellung "ohne großes Getöse" kostenfrei entlassen.

Das hat möglicherweise zu Dispositionsproblemem geführt: Verständlich!

KM1 war da immer schon rigoroser (aber rechtlich völlig korrekt!):
Vorbestellungen sind und waren dort - nach Fristablauf für einen möglichen Rücktritt - stets endgültige Bestellungen. Kündigungen dieser Bestellungen bzw. die Nichtabnahme von bestellten Modlelen ("Storno") führten zu einem Anspruch des Herstellers KM1 auf entgangenen Gewinn, der durchweg pauschal mit 10 % des Kaufpreises angesetzt wurde.

Im Grunde schwenkt KISS auf den gleichen Weg ein, um risikofreier disponieren zu können.
Eine andere Frage wäre, wie lange denn der "Besteller" tatsächlich an seine Reservierung gebunden bleibt (Problem: überlange Lieferverzögerung) und ab wann eine Stornierung ohne Schadenersatzleistung möglich wäre. Sehr delikat, denn entscheidend ist das "Übliche" - und "üblich" sind bei Spur 1 eben lange Lieferfristen, was rechtlich als zumutbar gewertet würde.
Erst bei sehr langer Lieferverzögerung des Herstellers und einer begründeten sog. Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung seitens des Bestellers könnte ein solcher Reservierungsvertrag schadlos gekündigt werden.

Wer "reserviert", muss wissen, dass er die "unverbindlichen" Liefertermine nicht einklagen kann und u. U. recht lange an seine Reservierung gebunden bleibt. Was aber nicht ausschließt, dass Hersteller aus "Kulanz" einen Besteller aus dem Vertrag schadlos entlassen könnte.

Viele Grüße!
Konny


 
Scio
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zuletzt bearbeitet 24.04.2013 | Top

   

Zweimal KISS; hier: Neue Website v. KISS Modellbahn Service (= Günther KISS)
NEUHEITEN zur Spielwarenmesse 2013: KM1 bringt u. a. eine neue Serie der BR 50!

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