+++ KISS Re 6/6 (Foto: Scio) Anlage Jorissen

MODELLE nach Deutschland importieren - ZOLL und Co.!

#1 von Scio , 30.06.2012 22:38

Hallo -
im Zusammenhang mit Spur-1-Modellen nach Schweizer Vorbild (konkret: Re 4/4 II in 1:32 von Lematec) fragte ein Einser an, ob ich als Sammler Schweizer Modelle mit dem Import nach Deutschland Erfahrung gemacht hätte.
Ja!
Da die meisten Modelle nach dem Vorbild SBB und RhB in der Schweiz und Liechtenstein hergestellt und auch vertrieben werden,
bietet es sich u. U. für manchen an, sich z. B. aus dem Urlaub ein Modell mitzubringen. Von den Schweizer Herstellern hat lediglich Ferro Suisse in Deutschland eine Niederlassung, die - soweit lieferbar - Modelle und Zubehör innerdeutsch vertreibt (allerdings vorwiegend 1:45-Modelle, keine Spur 1).

Da Importe von Modellen aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich den geltenden Zollbestimmungen unterliegen, sollte man sich vorher eingehend erkundigen, welche Formalitäten einzuhalten sind.

LINK:

http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenfte...hemen_node.html

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Rei...engen_node.html

Zum Procedere:

In der Regel wird der Verkäufer eine Export-Rechnung ausstellen und die jeweilige Umsatzsteuer abziehen (das sind z. Zt. 8 % in Liechtenstein und in der Schweiz - tja, sehr wenig, denn diese Länder können haushalten und saugen ihre Bürger nicht über Gebühr aus ....).

Bei der Einreise nach Deutschland sind die mitgebrachten Waren ohne Aufforderung (!) sofort anzumelden. In der Regel werden nach Vorlage der Export-Rechnung und Inaugenscheinnahme der Waren 19 % Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Man kalkuliert deshalb Modelle wie folgt: Kaufpreis abzüglich 8 % plus 19 % = Endpreis.

Sehr penibles Vorgehen empfiehlt sich auch, wenn man beispielsweise ein Modell zur Reparatur z. B. in die Schweiz bringt. Immer sollte man sich vor der Einreise eine Zollbescheinigung ausstellen lassen, um die Herkunft später genau belegen zu können.

Wichtig:
Vor allem Fahrer hochwertiger Pkw aus Deutschland werden erfahrungsgemäß quasi "unter Generalverdacht gestellt" - sie werden durchweg vom deutschen Zoll an der Schweizer Grenze rausgewunken. Ich persönlich halte dieses Verfahren zwar für eine rechtswidrige Diskriminierung, aber die deutsche Realität ist eben so.

Ein Schmuggelversuch endet immer mit erheblichen Strafen.

Also: Völlig sinnlos, die Anmeldung umgehen zu wollen, das kostet!

Man kann sich natürlich Modelle auch als Wertpaket schicken lassen.
Dieses landet üblicherweise beim Hauptzollamt und kann dort von den Beamten (umgangssprachlich ausgedrückt!) "gefilzt" werden, das heißt, das Modell wird möglicherweise dort ausgepackt - was nach Gesetzeslage auch zulässig ist.

Man riskiert u. U. dadurch aber Abbrüche u. Ä., wenn vom Kontrolleur nicht extrem sorgsam damit umgegangen wird. Damit will ich den Beamten absolut nichts unterstellen, sie tun ihre Pflicht - aber hochwertige Modelle sind eben sehr empfindlich, wenn man sich nicht sehr genau damit auskennt. Die Beweislage bei evtl. Schäden ist dann schwierig bis aussichtslos. Dennoch: Schäden durch Kontrollen sind sicher die Ausnahme, aber man sollte diesen Punkt nicht ganz außer Acht lassen.

Es gibt verschiedene Schweizer Hersteller, die bereits vor Versand mit dem deutschen Zoll "abrechnen", dann kommt das Wertpaket "normal" - ohne "gefilzt" worden zu sein, an. Idealfall (man zahlt dann die Einfuhrumsatzsteuer gleich an den Versender, der sie an die deutschen Behörden weiterleitet).

Viele Grüße!
Konny



Scio, neminem posse beate vivere, ne tolerabiliter quidem, sine sapientiæ studio.
(Ich weiß, dass niemand glücklich oder auch nur erträglich leben kann - ohne Studium der Weisheit; Zitat v. Seneca).

 
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zuletzt bearbeitet 30.06.2012 | Top

RE: MODELLE nach Deutschland importieren - ZOLL und Co.! Finanzmittel anmelden!

#2 von Scio , 30.06.2012 23:58

Hallo - da sind wir voll beim Thema "Finanzen":

Nicht allen ist bekannt, dass man mitgeführte Zahlungsmittel (Bargeld, Schecks, Zinsscheine usw.) über 10.000 € je Person (nebenbei angemerkt: eigentlich auch bei Überschreiten der Grenzen innerhalb der EU!) anzeigen/anmelden muss.

Das gilt speziell für die Schweizer Grenze!

Es ist in der Regel so, dass man sein Auto abstellt, sich zu dem Zollbeamten begibt und die mitgeführten Finanzen offen vollständig erklärt. Auch bei Aufforderung haben Reisende die Pflicht, genaue Auskunft über mitgeführte Finanzmittel zu erteilen - egal wieviel man mitführt!

Zollbeamte haben bei Verdacht auf "Flunkern" das Recht zur Durchsuchung von Reisenden bzw. mitgeführtem Gepäck bzw. des Autos. Wird dann Bargeld entdeckt, das hätte angegeben werden müssen, drohen empfindliche Geldstrafen.

ACHTUNG: Verdacht auf "Flunkern" kann auch schon allein dadurch ausgelöst werden, wenn man einen Pkw der Oberklasse fährt und (wahrheitsgemäß) auf Befragen angibt, nur 450 € dabeizuhaben ..... alles schon erlebt!

"Was, Sie fahren einen XYZ und haben nur 450 € dabei? Da wollen wir mal genauer nachsehen!"

Deviseneinfuhr in die Schweiz ist - nach Schweizer Recht - unbegrenzt zulässig; siehe hier: http://www.deviseneinfuhr.ch/

Das nur so als Hinweis für allzu Gutgläubige.

Ach so, wenn größere Beträge mitgeführt werden, muss man auch auf Befragen angeben, was man damit anstellen möchte.

Wenn man an den Falschen gerät und z. B. sagt, "Ich möchte mir für 15.000 € zwei Modellbahn-Loks kaufen", kann es sein, dass man hört,
"Ja, ist schon klar, kommen Sie mal mit!" bzw. man unterschwellig "für verrückt" gehalten wird .....
Abhilfe:
Unterlagen, evtl. Schriftverkehr mit dem Hersteller (!) und Preislisten stets mitführen und den ungläubigen Zollbeamten "aufklären".

Viel Spaß!
Konny



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