#10 von
Scio
, 25.04.2012 14:30
Hallo -
nichts Neues an der "E-Park-Front": Es darf weiter munter gerätselt werden .
Aber in Sachen "Kundenkarte" hat KM1 für Aufklärung gesorgt, siehe hier:
http://www.km-1.de/html/30_km1_kundenkarten.html
Hintergrund ist, dass man seitens KM1 die Händler nicht an die UVP binden kann, denn
dies wäre gesetzlich unzulässig. Und natürlich geben die Händler auf KM1-Produkte völlig
legitim und für uns Kunden auch zunächst einmal förderlich, Rabatte. Teils sogar satte
Rabatte, die sich durchaus bei 10 % ansiedeln können, wie ich oben bereits schrieb.
Interessant ist in diesem Zusammenhang (mal wieder?) der Null-Bereich. LENZ-Produkte
sind z. B. durchweg nur zum UVP (bei LENZ selbst und auch bei Händlern!) zu bekommen.
Natürlich gibt`s k e i n e Preisabsprachen und auch k e i n e Sanktionen für
evtl. rabattwütige Händler. Nein, es ist einfach so ..... Jede andere Vermutung wäre rechtlich
unzulässig, weil nicht beweisbar.
Da nimmt sich die "Rabattschlacht" mit 3 %, wie sie KM1 jetzt bietet, als "kleinkalibrig" aus.
Aber immerhin.
Nun muss man wissen, dass der Direktbezug beim Hersteller KM1 durchaus Vorteile birgt gegenüber
dem Bezug via Händler. Denn die KM1-Direktbesteller werden meines Wissens stets zuerst beliefert.
Auch kann man bei Garantieleistungsansprüchen im Falle des Direktbezugs sofort KM1 als Hersteller
"packen" und spart sich den (manchmal mühseligen) Umweg über den evtl. alternativen Vertragspartner Händler.
Viele Grüße!
Konny
Scio, neminem posse beate vivere, ne tolerabiliter quidem, sine sapientiæ studio.
(Ich weiß, dass niemand glücklich oder auch nur erträglich leben kann - ohne Studium der Weisheit; Zitat v. Seneca).