+++ KISS Re 6/6 (Foto: Scio) Anlage Jorissen

Patentrechte und Markenrechte

#1 von Eisenbaer , 08.09.2011 18:27

Hallo Freunde

Wir freuen uns ja alle wenn wieder ein Hersteller das Modell einer bestimmten Lok herausbringt, so wie jetzt Märklin die E 03.

Das hat mich schon mehrmals auf den Gedanken gebracht, ob die Modellhersteller dazu nicht die Genehmiging des Originalherstellers brauchen dieses als Modell nachzubauen. zumindest bei Automodellen scheint es ja so zu sein. Denn diese sind wohl als Marke und Geschmacksmuster geschützt. Das aufgedruckte Markenzeichen des Mercedes Sterns ebenso wie der Opel Blitz usw. Aber auch der DB Keks auf unseren Loks ist doch ein eingetragenes Warenzeichen.

Samsung hat ja jetzt auch den Ärger mit Apple wegen der Design Ähnlichkeit und darf sein Pad hier in D nicht verkaufen.

Bei alten Dampfloks sind sicher entsprechend alle Patentrechte abgelaufen. Weiß jemand wie da die aktuelle Rechtslage ist. Auch wenn ich das nicht vorhabe: Kann ich einfach so jetzt auch mal eine Serie des VT11.5 als Modell bauen und verkaufen ?


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RE: Patentrechte und Markenrechte

#2 von V320_Fan , 09.09.2011 01:32

soweit ich weiß hat mal CWIL gegen Märklin geklagt, eben deswegen, sind aber nicht damit durchgekommen.
Die Begründung weiß ich auch nicht mehr, hatte aber glaub ich was mit Spielzeug zu tun.
Ein Nachbau im Modell hat aber auch nichts mit dem Original zu tun, weil das ja nicht nutzbar ist wie das Original. Was anderes ist des mit den von dir angesprochenen Handy.
Und wenn einer klagen tut dann nur um Geld zu machen....


Gruß Ingo

 
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Markenrechte und Spielzeug

#3 von Scio , 09.09.2011 23:33

Hallo -
die interessante Frage, die oben von Hans-Ulrich aufgeworfen wurde, hat der BGH im Jahr 2010 entschieden; siehe hier:

http://www.cbh.de/portal/de/news/gewerbl...2564,14568.html

Grundsätzlich besteht demnach k e i n Markenschutz bei Spielzeugmodellen.


Viele Grüße!
Konny


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(Ich weiß, dass niemand glücklich oder auch nur erträglich leben kann - ohne Studium der Weisheit; Zitat v. Seneca).

 
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RE: Markenrechte und Spielzeug

#4 von Eisenbaer , 10.09.2011 12:20

Hallo Konny,

Danke für den Link. Hat mich ein wenig überrascht.

Immerhin steckt ja im Original auch die Arbeit der Designer drin und spätestens da hätte ich angenommen, daß Urheberrechte greifen.

Aber BGH ist ja nun mal eine hohe Instanz.


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