Zum Begriff „Deutsche Reichsbahn“:
Der Begriff
„Deutsche Reichsbahn“
ist vielfältig, weshalb ich hier einen kurzen Überblick geben möchte.
1.
Zunächst sind darunter zu fassen die
„Reichseisenbahnen“ der Weimarer Republik.
Der Staatsvertrag zur Gründung der Reichseisenbahnen vom 1.4.1920 enthielt den Zusammenschluss der Staatsbahnen Preußens, Bayerns, Sachsens, Württembergs, Badens, Mecklenburgs und Oldenburgs unter der (neuen) Hoheit des Deutschen Reiches. Dieser Zusammenschluss der Staatsbahnen der Länder geschah aufgrund der Bestimmungen der Verfassung vom 11.8.1919.
2.
Am 12.2.1924 erließ die Reichsregierung (übergangsweise) eine Verordnung, die bestimmte, dass die Reichseisenbahnen als staatliches Unternehmen zu führen seien.
Später dann (am 30.8.1924) erging das Gesetz zur Gründung der privatwirtschaftlichen
„Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft“,
die den Betrieb der Reichseisenbahnen übernahm.
Die neue Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) veranlasste zunächst vor allem Rollmaterial-Neuanschaffungen, z. B. wurden die Einheits-Dampfloks aufgelegt. Dies deshalb, weil der Rollmaterialbestand arg uneinheitlich war.
Emblem der DRG; Zeichnung v. Horst W. Bauer
3.
In der NS-Zeit wurde die
DRG wieder umgewandelt, und zwar stellte man sie durch das Gesetz vom 10.2.1937 wieder unter Reichshoheit. Sie hieß fortan wieder
„Deutsche Reichsbahn“, Abkürzung „DRB“ und nicht „DR“, weil die Abkürzung „DR“ für „Deutsches Reich“ verwendet wurde.
4.
1945 (nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges) übernahmen die Besatzungsmächte den Eisenbahnbetrieb in den jeweiligen Besatzungszonen;
Die „Deutsche Reichsbahn“ bestand formal noch bis 1949 und wurde im Westen durch die Deutsche Bundesbahn abgelöst. Im Osten behielt sie ihren Namen „Deutsche Reichsbahn“ (der DDR), Abk.: DR. Erst am 1.1.1994 wurde die Deutsche Reichsbahn der DDR dann zusammen mit der Deutschen Bundesbahn in das privatisierte Unternehmen Deutsche Bahn AG umgewandelt.
Konny